Verwendung von Ersatzgeldern für Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes Natur vor Ort stärken – Ideen und Projekte einbringen
Eingriffe in Natur und Landschaft und Ersatzgeldverwendung
Grundsätzlich gilt das Vermeidungsgebot: Eingriffe in Natur und Landschaft sollen möglichst vermieden werden. Wenn das nicht möglich ist, müssen unvermeidbare Veränderungen (beispielsweise in Folge von Bau- oder Infrastrukturprojekten) durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgeglichen werden, sogenannte Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen.
Sind Ersatzmaßnahmen nicht oder nur teilweise umsetzbar, ist ein Ersatzgeld zu leisten. Dieses wird an die Untere Naturschutzbehörde gezahlt und von dieser zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Kreis eingesetzt.
So können Lebensräume erhalten und entwickelt, Gewässer renaturiert oder Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten umgesetzt werden.
Hinweise und Vorschläge für geeignete Maßnahmen können bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises eingebracht werden.
Ideen und Vorschläge einbringen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, etwa:
- Privatpersonen
- Vereine und Initiativen
- Kommunen
- Schulen
- Heimat- und Naturschutzvereine
- Land- und Forstbetriebe
- Stiftungen und weitere Träger
- Kooperationen mehrerer Beteiligter
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde wird empfohlen. Gerne beraten wir bereits in der Ideenphase zur grundsätzlichen Eignung und Förderfähigkeit möglicher Maßnahmen.
Ersatzgeldmittel können nach Bewilligung durch die Untere Naturschutzbehörde auch für Maßnahmen Dritter eingesetzt werden.
Antragstellung
Anträge sollen vorzugsweise per E-Mail an die Untere Naturschutzbehörde gerichtet werden: unb@siegen-wittgenstein.de
Eine postalische oder persönliche Antragstellung ist möglich unter:
Kreis Siegen-Wittgenstein
Amt für Natur und Landschaft
Untere Naturschutzbehörde
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
Telefon: 0271/333-1819
E-Mail: unb@siegen-wittgenstein.de
Der formlose Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Beschreibung der Maßnahme
- Grundstücks- und Lageangaben
- Kostenaufstellung (ggf. mit Angeboten)
Für eine Ersatzgeldbeantragung für Maßnahmen im Wald, kann dieses Formular verwendet werden.
Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Mittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Maßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen umzusetzen sind, sind ausgeschlossen.
Die Umsetzung und Finanzierung erfolgt durch den Antragsteller. Nach erfolgreicher Durchführung können zuwendungsfähige Kosten erstattet werden. Die langfristige Pflege und Unterhaltung der Maßnahmen ist sicherzustellen.
Bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen setzt der Kreis auf die Mitwirkung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, Landnutzenden, Vereinen, Kommunen und weiteren lokalen Akteuren. Maßnahmen werden grundsätzlich nur im Einvernehmen mit den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern umgesetzt.
Ersatzgeldmaßnahmen
Ersatzgelder werden insbesondere aufgewendet für:
- ökologische Aufwertung von Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete)
- Verbesserung des landesweiten Biotopverbunds
- Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes
Grundlagen für mögliche Maßnahmen bieten die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen der kommunalen Landschaftspläne.
Innerhalb bebauter Ortslagen, auf Wohnbau-, Gewerbe- oder Verkehrsflächen ist der Einsatz von Ersatzgeldern in der Regel nicht möglich. Ausnahmen bestehen insbesondere für Maßnahmen des Artenschutzes, wenn Lebensräume, Rückzugsorte oder Fortpflanzungsstätten für gefährdete Arten geschaffen oder verbessert werden.
Beispiele für mögliche Ersatzgeldmaßnahmen
Maßnahmen in der offenen Landschaft
Wiederherstellung artenreicher Wiesen und Weiden
Durch die Entnahme von Gehölzen oder die Umwandlung nicht standortgerechter Bestände können artenreiche Grünlandflächen entwickelt werden. Ziel ist die Förderung extensiv genutzter Lebensräume und die Verbesserung des Biotopverbunds.
Anlage artenreicher Blühflächen und Wegränder
Blühflächen, Säume und Wegraine bieten Nahrungs- und Lebensräume für Insekten und weitere Tierarten. Entscheidend sind geeignete Standorte, gebietsheimische Saatmischungen sowie eine dauerhafte und angepasste Pflege. Weitere Informationen: Blühflächenprogramm des Kreises Siegen-Wittgenstein
Pflege und Neuanlage von Streuobstwiesen
Streuobstwiesen sind wertvolle Bestandteile der Kulturlandschaft und bieten Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Durch Pflege bestehender Flächen sowie Nachpflanzungen regionaltypischer Obstsorten können diese Lebensräume erhalten und weiterentwickelt werden. Weitere Informationen: Broschüre »Erhaltung und Wiederbegründung von Streuobstwiesen«
Anreicherung der Landschaft durch Gehölze
Einzelbäume, Baumreihen, Gehölzgruppen und Hecken aus heimischen Arten tragen zur ökologischen Aufwertung der Landschaft bei und verbessern Strukturvielfalt sowie Vernetzungsfunktionen.
Maßnahmen im Wald
Entwicklung standortgerechter Laubwälder
In geeigneten Bereichen (Naturschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete, Auen und Bachtäler) können nicht heimische Waldbestände schrittweise in naturnahe und strukturreiche Laubwälder umgewandelt werden.
Anlage und Pflege von Waldrändern
Strukturreiche Waldränder stellen wichtige Übergangslebensräume dar und dienen zahlreichen Arten als Rückzugs- und Wanderkorridor. Ihre Erhaltung erfordert regelmäßige, abschnittsweise Pflege.
Sicherung alter Waldstrukturen
Alte naturnahe Waldbestände bieten Lebensräume für spezialisierte Arten. Durch Nutzungsverzicht können diese Strukturen langfristig erhalten und ökologisch aufgewertet werden.
Maßnahmen an Gewässern
Renaturierung von Fließgewässern
Maßnahmen umfassen beispielsweise den Rückbau von Querbauwerken, die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit sowie die Entwicklung naturnaher Ufer- und Auenstrukturen.
Anlage von Feuchtbiotopen und Teichrenaturierung
Kleingewässer mit unterschiedlichen Wassertiefen bieten Lebensräume für Amphibien, Insekten und Vögel. Neben Neuanlagen ist auch die naturnahe Umgestaltung bestehender Gewässer möglich.
Maßnahmen des Artenschutzes
Nisthilfen für Vögel
Für gebäudebrütende Arten wie Schwalben, Mauersegler oder Eulen können Nistkästen und Kunstnester an geeigneten Gebäuden angebracht werden.
Schutz von Fledermäusen
Kontakt
Kreis Siegen-Wittgenstein
Amt für Natur und Landschaft
Untere Naturschutzbehörde
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
Telefon: 0271/333-1819
E-Mail: unb@siegen-wittgenstein.de
www.siegen-wittgenstein.de