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Update 18.07.2025: Infizierte Zone wird Sperrzone II

Um ein Abwandern von Wildschweinen zu verhindern, wurde nach intensiver und andauernder Kadaversuche mit dem Bau von Schutzzäunen begonnen.

Bisherige infizierte Zone wird zur „Sperrzone II“

Neue „Sperrzone I“ künftig als Pufferzone um die Sperrzone II

Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz das betroffene Gebiet neu abgegrenzt: Die bisherige infizierte Zone in Teilen der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und des Hochsauerlandkreises, in der das Ausbruchsgeschehen stattfindet, wird zur so genannten „Sperrzone II“.

Des Weiteren wird diese „Sperrzone II“ von einer „Sperrzone I“ als Pufferzone umgrenzt. Die als Pufferzone fungierende „Sperrzone I“ ist ein rund zehn Kilometer breiter Streifen um die bislang infizierte Zone. Hier gelten ab Inkrafttreten der Allgemeinverfügungen verschiedene Regelungen.

Die neue Abgrenzung mit zwei Sperrzonen geht auf eine Vorgabe der EU-Kommission zurück. Die Maßnahmen dienen dem Zweck, in einem lokal begrenzten Gebiet intensivere Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung durchzuführen zu können.

Im Kreis Siegen-Wittgenstein war am 01.07.2025 erstmals ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet und der Befund vom Nationalen Referenzlabor bestätigt worden. Somit war ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest auch im Kreis Siegen-Wittgenstein amtlich bestätigt.

Um den bestmöglichen Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der Region zu erlangen, arbeiten Veterinäramt, Landesbehörde und Ministerium dabei eng zusammen und stehen in permanentem Austausch.