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Wechselunterricht ab 26.04.21

Für den Kreis Siegen-Wittgenstein gilt nach der Allgemeinverfügung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom Freitagabend , dass ab dem 26. April 2021 die Durchführung von Präsenzunterricht für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen wieder in Form von Wechselunterricht zulässig ist.

Da diese Entscheidung des Landes sehr kurzfristig erfolgt ist, haben einige Schule im Kreisgebiet bereits angekündigt, am Montag noch im Distanzunterricht zu bleiben. Deshalb werden Eltern dringend gebeten, sich auf der jeweiligen Homepage der Schule ihres Kindes zu informieren, welche Unterrichtsform am Montag angeboten wird.

25.04.2021