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Regelungen für die Schulen ab dem 26. April 2021

Nach Bekanntgabe durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW vom 22. April 2021 gelten ab dem 26. April 2021 folgende grundlegende Regelungen für den Schulbetrieb:

  • Nach der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Feststellung der Voraussetzungen gemäß § 28b des Infektionsschutzgesetzes vom 23. April 2021 ist ab dem 26.04.2021 für den Kreis Siegen-Wittgenstein die Durchführung von Präsenzunterricht nur in Form von Wechselunterricht zulässig.
  • Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der Schule Ihrer Kinder bzw. Ihrer Schule darüber, wie ab Montag der Unterricht erfolgt.
  • Ausgenommen von der oben genannten Regelung bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können (siehe SchulMail vom 11. Februar 2021).
  • Die Abiturprüfungen laufen wie vorgesehen seit dem 23. April 2021.
  • Für Schülerinnen und Schüler bis einschl. Klasse 6, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogischeBetreuungauf Elternantrag zu gewährleisten Elternantrag
  • Auf dem jeweiligen Schulgelände gilt Maskenpflicht. Von dieser kann nur durch Vorlegen eines ärztlichen Zeugnisses befreit werden. Die allgemeinen Hygieneregeln sind zu beachten.
  • Ab dem 12. April 2021 wird es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und weiteres Personal an den Schulen geben. Der Besuch der Schulen wird somit an die Teilnahme von zwei Selbsttests mit negativem Ergebnis geknüpft.
  • Klassenfahrten sind bis zum 5. Juli 2021 nicht zulässig.

Diese und weiterführende Regelungen für den Schulbetrieb der Grundschulen, Förderschulen, weiterführenden Schulen und auch Berufskollegs ab dem 26. April 2021 in NRW finden Sie in den folgenden Schulmails:

Darüber hinaus halten die Schulen im Kreis Siegen-Wittgenstein auf ihren Homepages Informationen bereit. Hilfreich ist ebenfalls die Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung