Verwaltungsgericht stützt Rechtsauffassung der Kreisverwaltung
Trägerverein weiterhin für Wisente im Rothaargebirge verantwortlich
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat heute die Auffassung der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein und der weiteren öffentlichen Vertragspartner des Wisentprojektes bestätigt, dass der Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e.V. weiterhin für die Wisente im Rothaargebirge verantwortlich ist.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat heute die Auffassung der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein und der weiteren öffentlichen Vertragspartner des Wisentprojektes bestätigt, dass der Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e.V. weiterhin für die Wisente im Rothaargebirge verantwortlich ist.
Für diese Verantwortlichkeit, so das Verwaltungsgericht, sei es nicht entscheidend, ob der Trägerverein das Eigentum an den Tieren wirksam aufgegeben habe, oder nicht. Selbst wenn er es wirksam aufgegeben hätte, wäre er immer noch für die Tiere verantwortlich, insbesondere wenn es um die Wahrung des Tierwohls oder eine konkrete Gefahrenabwehr gehe. Denn das Ordnungsrecht gehe selbst im Falle einer wirksamen Eigentumsaufgabe davon aus, dass zur Gefahrenabwehr die Inanspruchnahme desjenigen möglich ist, der das Eigentum an der Sache aufgegeben hat, so das Verwaltungsgericht.
Damit bleibt die Kreisverwaltung bei ihrer Aufforderung an den Verein, seinen Pflichten unverzüglich wieder nachzukommen. Sie kündigte gleichzeitig an, wie vom Verwaltungsgericht dargelegt, ordnungsrechtliche Maßnahmen ergreifen zu müssen, sollte der Verein dem nicht nachkommen.
Wie vom Umweltausschuss des Kreises am 1. Dezember gewünscht, hat die Kreisverwaltung zwischenzeitlich den Trägerverein auch angeschrieben und gebeten, bis auf Weiteres alle notwendigen Managementaufgaben wahrzunehmen und die dazu vom Land bereitgestellten Fördermittel abzurufen. Eine Antwort des Vereins steht noch aus.