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Datum: 30.04.2020

Auch im Mai keine Kitagebühren
Landrat schlägt Politik erneuten Beitragsverzicht vor

Wie bereits im April müssen Eltern auch im Mai keine Gebühren für die Kindertagesbetreuung zahlen. Einen entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss wird Landrat Andreas Müller nun herbeiführen.

Wie bereits im April müssen Eltern auch im Mai keine Gebühren für die Kindertagesbetreuung zahlen. Das hat der Kreis Siegen-Wittgenstein jetzt noch einmal für die Betreuung im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes klargestellt. Einen entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss wird Landrat Andreas Müller nun herbeiführen. Denn diese Entscheidung obliegt letztlich den politischen Gremien des Kreises. „Nachdem wir in dieser Frage aber bereits bei den April-Beiträgen eine große Einmütigkeit hatten, habe ich keinen Zweifel, dass die politischen Gremien des Kreises auch dieser familienfreundlichen Entlastung zustimmen werden“, so Müller. Der Beitragserlass gelte im Übrigen auch für Eltern, deren Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Familien, die die Beiträge überweisen, können darauf für den Monat Mai verzichten, erläutert der Landrat: „Sollten sie schon überwiesen haben, müssen sie nichts weiter unternehmen, wir überweisen die Beträge dann ganz unbürokratisch einfach zurück. Gleiches gilt für Eltern, bei denen wir die Beiträge abbuchen. Auch die müssen nichts unternehmen: Wir setzen die Abbuchung für den Monat Mai einfach erneut aus“, so der Landrat.

Die durch den Beitragserlass entstehenden Kosten für den Kreishaushalt werden vom Kreis und vom Land NRW jeweils zur Hälfte getragen. Das Kreisjugendamt ist für die Kindertagesbetreuung in allen Städten und Gemeinden des Kreises außer der Stadt Siegen zuständig, die ein eigenes Jugendamt hat.