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Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Für die Geltendmachung von Entschädigungen für Ihren möglicherweise ausgefallenen Lohn genügt der Genesenen-Nachweis.

Für die Geltendmachung von Entschädigungen für Ihren möglicherweise ausgefallenen Lohn genügt der Genesenen-Nachweis. Dieses Formular dient zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.

Für den durch die Absonderung tatsächlich erlittenen Verdienstausfall erhält Ihr Arbeitgeber auf Antrag eine Entschädigung nach den Regelungen des § 56 (11) IfSG. Der Antrag ist beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu stellen. Entsprechende Vordrucke findet Ihr Arbeitgeber auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung der Quarantäne erfolgen.

https://ifsg-online.de/antrag-taetigkeitsverbot.html

21.01.2022