Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Siegen-Wittgenstein
Mit den Verträgen nach dem Kulturlandschaftsprogramm sollen schützenswerte Lebensräume mit seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie die typische Kulturlandschaft im Kreisgebiet erhalten werden. Die Kulturlandschaft mit ihren verschiedenen Lebensräumen ist durch eine extensive Landnutzung geprägt und entstanden. Sie soll auch weiterhin unter Mitwirkung der Landwirte erhalten werden. In den letzten Jahrzehnten ist eine Intensivierung der Nutzung ertragreicher Flächen sowie ein Brachfallen ertragsarmer Flächen zu beobachten. Mit dem Kulturlandschaftsprogramm soll den Landwirten ein finanzieller Anreiz für eine extensive Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen gegeben werden.
Je nach Art der Nutzung und den vereinbarten Bewirtschaftungsweisen werden den Landwirten verschiedene Entgelte gezahlt:
- extensive Bewirtschaftung mit späterem Mahdbeginn zwischen dem 15.06. und 01.09. eines Jahres, jährliche Zuwendung je nach Biotoptyp und Mahdzeitpunkt: 380 € / ha bis 485 € / ha
- Beweidung mit eingeschränktem Viehbesatz (z.B. maximal 2 Stück Großvieh pro ha), jährliche Zuwendung: 335 € / ha bei eingeschränkter Düngung, 380 € / ha bei Verzicht auf jegliche Düngung
- jährliche Mahd von Hand bzw. mit handgeführten Geräten nach dem 01.07., jährliche Zuwendung: bis zu 980 € / ha
Die fachliche Betreuung sowie die Beurteilung der Flächen und der Maßnahmen erfolgt durch die Biologische Station Siegen-Wittgenstein, In der Zitzenbach 2, 57223 Kreuztal, Telefon: 02732 7677340, Telefax: 02732 7677349, E-Mail: post@biostation-siwi.de, mit der die Landwirte auch die Bewirtschaftungsweise absprechen. Für die anschließende Bewilligung und die Auszahlung der Entgelte ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig.
Derzeit sind im folgenden Umfang Verträge abgeschlossen:
Vertragslaufzeit Fläche
01.07.2007 - 30.06.2012: 973 ha
01.07.2008 - 30.06.2013: 258 ha
01.07.2009 - 30.06.2014: 260 ha
01.07.2010 - 30.06.2015: 221 ha
01.07.2011 - 30.06.2016: 22 ha
Summe: 1.734 ha