Können Waldbesitzer noch Pachtverträge mit Jagdpächtern abschließen?
Anrainerinnen und Anrainer mit angrenzenden Flächen sind nicht betroffen und können weiterhin uneingeschränkt Pachtverträge mit Jagdpächtern abschließen.
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Anrainerinnen und Anrainer mit angrenzenden Flächen sind nicht betroffen und können weiterhin uneingeschränkt Pachtverträge mit Jagdpächtern abschließen.