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Inwieweit sind Windenergieanlagen mit den Zielen eines Nationalparks vereinbar?

Im rechtswirksamen Regionalplan Arnsberg (Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein) sind Windenergiebereiche festgelegt. Diese haben eine rechtliche Grundlage für die Nutzung von Windenergie.

Aktuell gibt es nur eine sehr geringe Überschneidung von etwa 12 Hektar zwischen diesen Bereichen und Staatswaldflächen. Diese kann bei der konkreten Abgrenzung eines möglichen Nationalparks berücksichtigt werden.

Innerhalb der ausgewiesenen Windenergiebereiche sind Windenergieanlagen (WEA) grundsätzlich privilegiert. Bereits bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz.

Die Haincher Höhe, wo WEA geplant sind, ist nicht Teil der geplanten Nationalparkkulisse.