Informationen für den (ehrenamtlichen) Zivil- und Katastrophenschutz
Auch der (ehrenamtliche) Zivil- und Katastrophenschutz unterliegt seit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes strengen Regeln:
Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind und in Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes (wie Hilfsorganisationen, Feuerwehren, THW) tätig werden, müssen einen Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorlegen.
Dies gilt für hauptamtliche und ehrenamtliche Einsatzkräfte.
Die Leitungen der Feuerwehren und der Ortsverbände der Hilfsorganisationen sind angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass alle Einsatzkräfte eine Masernimmunität aufweisen. Dies bedeutet, dass nach dem 31.12.1970 geborene Personen, die in Rettungsdiensten und in Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes tätig sind,
- einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder
- eine Immunität gegen Masern nachweisen oder
- nachweisen, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können
und dies durch eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Andernfalls können die Tätigkeiten und die Beschäftigungsverhältnisse nicht fortgeführt werden.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Nachweis erforderlich und ausreichend ist, oder Sie Fragen zum Verfahren haben, können Sie sich an das Gesundheitsamt wenden unter: impfpflicht@siegen-wittgenstein.de und unter Tel.Nr. 0274/333-2622.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.mags.nrw/fragen-und-antworten-zur-masern-impfpflicht
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