Informationen für Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften
In Deutschland gilt das Masernschutzgesetz.
Sie wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft und müssen zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit anderer Menschen in der Unterkunft gegen Masern geimpft sein.
Bitte zeigen Sie daher Ihren Impfpass, eine Impfbescheinigung, eine ärztliche Bescheinigung oder ein anderes Impfdokument.
Wenn Sie keinen Nachweis haben, wenden Sie sich bitte an einen Hausarzt oder Hausärztin oder das Gesundheitsamt.
Dort erhalten Sie Informationen, Beratung, Hilfe bei Impfungen und eine neue Bescheinigung.
Bitte bedenken Sie: Masern sind ansteckend und können sehr gefährlich sein.
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