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Hilfeplanung

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Das Hilfeplanverfahren nach § 33 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII ist ein zentrales Instrument im deutschen Kinder- und Jugendhilferecht. Es dient dazu, für Kinder, Jugendliche und ihre Familien eine bedarfsgerechte Unterstützung zu planen, um ihre Entwicklung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bestmöglich zu fördern.

Das Hilfeplanverfahren ist ein kooperativer Prozess zwischen den betroffenen Personen und den Jugendhilfeträgern.                                                                     

1. Zweck des Hilfeplanverfahrens
2. Beteiligte Akteure
3. Ablauf des Hilfeplanverfahrens
4. Formen der Hilfeplanung                                      

Neben der Übersicht der rechtlichen Rahmung ist auch Zeit zum gemeinsamen Austausch eingeplant.