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Hat ein Nationalpark Auswirkungen auf bestehende Straßen und Wege?

Die bestehende Straßeninfrastruktur bleibt grundsätzlich erhalten. Unterhaltung und Instandhaltung erfolgen weiterhin durch die zuständigen Straßenbaulastträger nach geltendem Recht.

Auch geplante und laufende Straßenbauprojekte werden nach den bestehenden gesetzlichen Verfahren weitergeführt und durch einen Nationalpark nicht automatisch eingeschränkt.

Wichtig ist dabei, dass konkrete Projekte bereits heute in der Planung berücksichtigt sind. Dazu zählen unter anderem die B 508 (Ortsumgehungen Kreuztal-Ferndorf und Hilchenbach) sowie die B 62 (Ortsumgehung Erndtebrück). Diese Vorhaben sind nach aktuellem Stand nicht von einer möglichen Nationalparkkulisse betroffen bzw. bereits entsprechend eingeplant.

Die geplante Nationalparkkulisse wird außerdem von der B 62 zwischen Lützel und Erndtebrück gequert. Für diesen Abschnitt liegt bereits eine genehmigte Entwurfsplanung für einen Ausbau vor; das Planfeststellungsverfahren wird derzeit vorbereitet. Dieser Planungsstand sollte bei der Abgrenzung eines möglichen Nationalparks berücksichtigt werden.

Ergänzend wird im Falle einer Ausweisung ein Nationalpark-Wegeplan erstellt. Dieser regelt die Nutzung von Wander- und Radwegen im Gebiet und stellt sicher, dass bestehende Infrastruktur sowie laufende und fortgeschrittene Verkehrsplanungen sinnvoll eingebunden werden.