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Handelt es sich nicht faktisch um eine Enteignung, wenn der Staatswald zum Nationalpark umgewidmet wird?

Nationalparks dienen dem Schutz wertvoller Naturräume, der Erholung der Bevölkerung sowie der Umweltbildung und Naturerfahrung. Bei der Ausweisung eines Nationalparks auf Flächen im Landeseigentum findet keine Enteignung statt: Die Flächen verbleiben im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen und damit weiterhin in öffentlicher Hand.
In einem Nationalparkplan werden die Leitlinien und Maßnahmen für die Entwicklung des Nationalparks sowie die Angebote für Naturerleben und Umweltbildung abgestimmt. Daran wirkt eine Vielzahl von Institutionen mit. Im Nationalpark Eifel hat der Kommunale Nationalparkausschuss dabei ein Vetorecht – hieran könnte sich ein Nationalpark im Kreis Siegen-Wittgenstein orientieren.