Führt ein Nationalpark zu zusätzlichen Einschränkungen für Gewerbe, Siedlungsentwicklung oder Infrastruktur?
Nach derzeitigem Stand sind keine zusätzlichen Einschränkungen für Gewerbeflächen oder die Siedlungsentwicklung zu erwarten. Die diskutierte Nationalparkkulisse liegt überwiegend auf Flächen, die bereits heute als Wald- oder Schutzgebiete ausgewiesen sind und ohnehin nicht für eine Siedlungsentwicklung vorgesehen sind.
Die Unterhaltung, Instandhaltung und der bedarfsgerechte Ausbau bestehender Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sollen auch künftig uneingeschränkt möglich bleiben. Dazu gehören beispielsweise der Bau von Radwegen, Maßnahmen zur Verkehrssicherheit oder Regenrückhaltebecken.
Sollte ein formelles Verfahren zur Ausweisung eines Nationalparks beginnen, schlägt das Land Nordrhein-Westfalen außerdem vor, die geplanten Trassen des Projekts „57 verbinden“ sowie die B 62 und B 508 einschließlich der gesetzlich vorgesehenen Anbaubeschränkungszonen von der Nationalparkkulisse auszunehmen.