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Entstehen Städten und Gemeinden durch einen Nationalpark zusätzliche Kosten?

Für Städte und Gemeinden entstehen durch die Einrichtung und den Betrieb eines Nationalparks keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen. Die Kosten werden vom Land Nordrhein-Westfalen aus dem Naturschutzhaushalt getragen.

Auch Personal, kleinere Maßnahmen wie Beschilderungen sowie weitere Investitionen – etwa Informationspunkte oder Ausstellungen – werden durch das Land oder bestehende Förderprogramme finanziert.