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Eine gesundheitliche Beratung im Gesundheitsamt (§10 ProstSchG)

Die gesundheitliche Beratung wird im Gesundheitsamt durchgeführt. Die Beratung ist kostenfrei. Hier können Sie mit einer Mitarbeiterin über gesundheitliche Themen wie sicheres Arbeiten, Verhütung, Schwangerschaft, Geschlechtskrankheiten oder auch Risiken von Alkohol- und Drogenkonsum sprechen und Fragen stellen. Sie werden nicht untersucht!

Sie werden alleine beraten, damit das Gespräch vertraulich bleibt. Wenn notwendig wird eine Übersetzung in Ihre Muttersprache organisiert. Die Beratung dauert ca. 30 - 45 Minuten. Sie müssen persönlich zum Gesundheitsamt gehen.

Bei der ersten Anmeldung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Pass mitbringen. Bei folgenden Gesundheitsberatungen können Sie auch eine (Alias-) Bescheinigung des Ordnungsamtes vorlegen.

Wenn Sie älter als 21 Jahre sind, ist die Bescheinigung über die durchgeführte, gesundheitliche Beratung für ein Jahr (12 Monate) gültig. Wenn Sie unter 21 Jahre alt sind, ist sie nur 6 Monate gültig. Nach Ablauf der Bescheinigung, müssen Sie wieder eine Beratung im Gesundheitsamt wahrnehmen.

Auf der Bescheinigung (blaue Karte) für die gesundheitliche Beratung werden folgende Angaben von Ihnen erfasst:

  • Vor- und Nachname (oder Alias)
  • Geburtsdatum
  • der Name des Gesundheitsamtes
  • das Datum, an dem die Beratung stattgefunden hat.

Im Kreis Siegen-Wittgenstein:
Nina Flaig
Gesundheitsamt
St.-Johann-Straße 23
57074 Siegen
Telefon: 0271 333-2716
Sie müssen vorher einen Termin vereinbaren.