Inhalt

Die Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht können eine oder mehrere Personen des Vertrauens bestimmt werden, um im Verhinderungsfall die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Die Vollmacht kann sich auf alle oder auf bestimmte Aufgabenbereiche beziehen. Voraussetzung für die Erteilung der Vollmacht ist, dass die vollmachtgebende Person bei der Erteilung geschäftsfähig ist und vollstes Vertrauen zur bevollmächtigten Person hat.

Die Unterschrift auf Vorsorgevollmachten kann durch die Betreuungsbehörde (kostenfreier Service) oder durch einen Notar beglaubigt werden. Dadurch steigt deren Akzeptanz und man erlangt mehr Rechtssicherheit. Die bevollmächtigte Person wird nicht durch das Betreuungsgericht kontrolliert.