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Patientenverfügung

In der Patientenverfügung kann über Art und Weise einer ärztlichen Behandlung im Voraus verfügt werden. Die Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden und bestimmt, in welchen konkreten Krankheitssituationen welche Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Meist enthält sie auch Aussagen dazu, in welchen Situationen keine lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht sind. 

Bevollmächtigte oder Betreuer haben bei Eintritt der Situationen dem Willen der bzw. des Patienten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Die Patientenverfügung sollte mit der hausärztlichen Praxis abgestimmt werden.