Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Kinder und Jugendliche sollen nicht aus finanziellen Gründen vom kulturellen und sozialen Leben mit Gleichaltrigen ausgeschlossen sein. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind vielfältig und sollen dabei helfen, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien in den Bereichen Kita, Schule und Kultur/Vereinsleben zu fördern, zu unterstützen und ein aktiver Teil der Gesellschaft zu sein.
Finanzielle Förderung und Unterstützung kann in folgenden Bereichen für Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr erfolgen:
- (Schul-) Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (Pauschalzahlung jedes Schulhalbjahr)
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinsmitgliedschaft, für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr)
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:
- Bürgergeld (vorher Hartz IV) → Tel. 0271/333-1155 (-1154 oder 1144)
- Wohngeld → Tel. 0271/333-1156 (-1157 oder 1171)
- Kinderzuschlag → Tel. 0271/333-1156 (-1157 oder -1171)
- Leistungen nach SGB XII (Eingleiderungshilfe) → Tel. 0271/333 -1157 oder -1171
Dann sind wir als Kreis Siegen-Wittgenstein der richtige Ansprechpartner.
Wichtig: Für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind die jeweiligen Städte/Gemeinden (Wohnort) zuständig.
Kontakt und weitere Infos:
Vor Ort:
Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein
Kulturhaus Lÿz (3. OG)
St. Johann-Straße 18
57074 Siegen