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Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes

Kinder und Jugendliche sollen nicht aus finanziellen Gründen vom kulturellen und sozialen Leben mit Gleichaltrigen ausgeschlossen sein. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind vielfältig und sollen dabei helfen, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien in den Bereichen Kita, Schule und Kultur/Vereinsleben zu fördern, zu unterstützen und ein aktiver Teil der Gesellschaft zu sein.

Finanzielle Förderung und Unterstützung kann in folgenden Bereichen für Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr erfolgen:

  • (Schul-) Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (Pauschalzahlung jedes Schulhalbjahr)
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
  • Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinsmitgliedschaft, für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr)

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:

  • Bürgergeld (vorher Hartz IV) → Tel. 0271/333-1155 (-1154 oder 1144)
  • Wohngeld → Tel. 0271/333-1156 (-1157 oder 1171)
  • Kinderzuschlag → Tel. 0271/333-1156 (-1157 oder -1171)
  • Leistungen nach SGB XII (Eingleiderungshilfe) → Tel. 0271/333 -1157 oder -1171

Dann sind wir als Kreis Siegen-Wittgenstein der richtige Ansprechpartner.

Wichtig: Für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind die jeweiligen Städte/Gemeinden (Wohnort) zuständig.

Kontakt und weitere Infos:

Vor Ort:
Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein 
Kulturhaus Lÿz (3. OG)
St. Johann-Straße 18
57074 Siegen

bildung-und-teilhabe@siegen-wittgenstein.de