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Nach dem Gesetz über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz) müssen alle, die einen Gesundheitsfachberuf selbständig ausüben oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit dem Gesundheitsamt des Kreises Siegen anzeigen, wenn die Tätigkeit im Kreis Siegen-Wittgenstein ausgeübt wird.