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Chronik

Update 26.05.2026: Erweiterung der Sperrzonen II & I

Aufgrund der aktuellen ASP-Nachweise bei Wildschweinen im Gebiet der Stadt Netphen wurden in Abstimmung aller beteiligten Behörden und den Nachbarbundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz die Sperrzone II und I erweitert.

Die hierzu erlassenen aktuellen Allgemeinverfügungen und die Kartendarstellung der betroffenen Gebiete finden Sie unter Bekanntmachungen oder unten auf dieser Seite unter "Allgemeinverfügungen".

Um die dringend notwendige Reduktion der Schwarzwildpopulation auch in der das Kerngebiet umgebenden nun erweiterten Sperrzone II ( SZ II) zu erreichen, wird den von der SZ-II-Erweiterung betroffenen Jagdausübungsberechtigten die Jagd auf Schwarzwild und sonstiges Wild unter Berücksichtigung des aktuellen Ausbruchsgeschehens von Amts wegen, d.h. ohne Antragsstellung genehmigt werden. Bisher erteilte Ausnahmegenehmigungen zur Jagd in der Sperrzone II gelten weiter fort.

Somit ist die Jagd auf Schwarzwild und weiteres Wild in den Sperrzonen II und I, aber auch innerhalb des eingezäunten Kerngebietes weiterhin möglich. Sofern die Jagd kurzfristig aufgrund der ASP-Lage eingeschränkt werden muss, werden die betroffenen Jagdausübungsberechtigten zeitnah kontaktiert.

Das Auffinden von Wildschweinkadavern ist weiterhin unter Angabe der Kontaktdaten und des Fundortes an wildschweinfund@siegen-wittgenstein.de zu melden. Mitarbeiter des Kreises Siegen-Wittgenstein werden die Wildschweine zeitnah bergen, beproben und der unschädlichen Beseitigung zuführen.

Für Rückfragen steht das Team des Veterinäramtes weiterhin unter der bekannten Hotline 0271 333-1120 (Mo.- Fr. 8 bis 16 Uhr) zur Verfügung. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist das Veterinäramt über die Kreisleitstellen der Polizei und Feuerwehr zu erreichen.

Update 9.5.2026: Weitere Kadaverfunde bei Netphen-Grissenbach

Bei Netphen im Kreis Siegen-Wittgenstein wurde ein weiteres Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest getestet. Der Fall wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Der Fundort liegt innerhalb der Sperrzone I, aber außerhalb der Sperrzone II, etwa zehn Kilometer vom bisherigen Kerngebiet entfernt und rund fünf Kilometer von der hessischen Landesgrenze. Seit Beginn des Monitorings im Juni 2025 wurden über 45.000 Wildschweine negativ getestet, während rund 600 Tiere positiv waren, bislang ausschließlich in den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und dem Hochsauerlandkreis.

Als Reaktion wird die Suche nach weiteren verendeten Tieren in dem Gebiet intensiviert, unter anderem mit Suchhunden und Drohnen. Die bestehenden Schutzmaßnahmen sowie der Bau von Zäunen werden fortgesetzt. Die Bevölkerung wird aufgefordert, die geltenden Regeln strikt einzuhalten, insbesondere auf den Wegen zu bleiben und Hunde anzuleinen. Jägerinnen und Jäger sollen weiterhin gezielt zur Reduzierung des Wildschweinbestands beitragen, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen. Zudem wird darum gebeten, Totfunde von Tieren umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Afrikanische Schweinepest möglichst schnell einzudämmen und zu bekämpfen.

Die ganze Pressemitteilung finden Sie hier.

Aktualisierter Pressemitteilung vom 09.05.2026: Erweiterung der Sperrzonen

Für Rückfragen steht das Team des Veterinäramtes weiterhin unter der bekannten Hotline 0271 333-1120 (Mo.- Fr. 8 bis 16 Uhr) zur Verfügung. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist das Veterinäramt über die Kreisleitstellen der Polizei und Feuerwehr zu erreichen.

Update 29.04.2026: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Schwarzwildbejagung

Land Nordrhein-Westfalen erhöht Unterstützung der Kreise bei der Bejagung von Schwarzwild

Durch das Land NRW werden die zu erstattenden Kosten für die Aufwandsentschädigung zum 29.04.2026 wie folgt angehoben:

  • 200 € im Kerngebiet sowie der Sperrzone II
  • 150 € in der Sperrzone I

Voraussetzung für die Entschädigung ist die Abgabe einer Pürzelspitze als Erlegungsnachweis gemeinsam mit der Trichinenprobe (bei Verzehr) und dem vollständig ausgefüllten Wildursprungsschein sowie getrennt davon die Blutprobe mit dem vollständig ausgefüllten Probenbegleitschein. Dabei ist auf die Angabe des Revieres in der jeweiligen Sperrzone, die Wildmarke und die Koordinaten der Schussstelle des Tieres zu achten. Siehe dazu das Merkblatt Anleitung für Entnahme von ASP-Monitoring-Blutproben.

Hier die ganze Pressemitteilung des Landes NRW zum Nachlesen.

Update 17.04.2026: Kerngebiet und Schutzzonen erweitert

Aufgrund der aktuellen ASP-Nachweise bei Totfunden in den Gemarkungen Hilchenbach und Kreuztal nahe der Kerngebietszäunung des Kreises Olpe und den aktuellen Nachweisen im Kreis Olpe und dem Hochsauerlandkreis wurde auf Drängen der EU-Kommission und in Abstimmung aller beteiligten Behörden das Kerngebiet, die Sperrzone II und I erweitert.

Die hierzu erlassenen aktuellen Allgemeinverfügungen und die Kartendarstellung der betroffenen Gebiete finden Sie unter Bekanntmachungen oder unten auf dieser Seite unter "Allgemeinverfügungen".

Seit einigen Monaten sind in den betroffenen Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und nun im Hochsauerlandkreis die eingerichteten Kerngebiete mit vielen Kilometern Festzaun eingezäunt, die das Auswechseln infizierter Wildschweine verhindern.

Die Tatsache, dass der angrenzende Hochsauerlandkreis mit seinen vielen Hausschweinebeständen erst mit wenigen ASP-positiven Wildschweinen betroffen ist, zeigt, dass die Zaunbaumaßnahmen effektiv Rottenbewegungen verhindern.

Dass in den bisher betroffenen Gebieten um Wingeshausen (ursprünglicher ASP-Hotspot) nur noch wenige Wildschweine gesichtet und dort kaum noch Kadaver gefunden werden, verdeutlicht die Effektivität der getroffenen Maßnahmen (Zäunen, Suchen, Bergen, Letalentnahmen). Jedoch ist das Verschleppen des ASP-Virus über Kadaver(-teile) durch die bekannten Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Wolf und Raubvögel jederzeit möglich. Auch, besonders nachts, offen gelassene Tore tragen dazu bei, dass ggfs. infizierte Wildschweine aus der Einzäunung des Kerngebietes entweichen können.

Um die dringend notwendige Reduktion der Schwarzwildpopulation auch in der das Kerngebiet umgebenden nun erweiterten Sperrzone II ( SZ II) zu erreichen, wird den von der SZ-II-Erweiterung betroffenen Jagdausübungsberechtigten die Jagd auf Schwarzwild und sonstiges Wild unter Berücksichtigung des aktuellen Ausbruchsgeschehens unter Beachtung der Jagd- und Schonzeiten von Amts wegen, d.h. ohne Antragsstellung zeitnah genehmigt.

Hinweis:

  • Bisher erteilte Ausnahmegenehmigungen zur Jagd im Kerngebiet, die aufgrund Ziffer III. Nr. 3. meiner widerrufenen Allgemeinverfügungen (Kerngebiet) vom 28.08.2025 und 16.10.2025 (auch mündlich) erteilt wurden, gelten weiter fort.
  • Bisher erteilte Ausnahmegenehmigungen zur Jagd in der Sperrzone II (z.T. jetzt neues Kerngebiet), die aufgrund Ziffer III. Nr. 1. meiner widerrufenen Allgemeinverfügung (Sperrzone II) vom 09.07.2025 und der Allgemeinverfügung (Sperrzone II) Ziffer IV. Nr. 1. vom 02.03.2026 erteilt wurden, gelten weiter fort.

Somit ist die Jagd auf Schwarzwild und weiteres Wild in den Sperrzonen II und I, aber auch innerhalb des eingezäunten Kerngebietes weiterhin möglich.

Für Rückfragen steht das Team des Veterinäramtes weiterhin unter der bekannten Hotline 0271 333-1120 (Mo.- Fr. 8 bis 16 Uhr) zur Verfügung. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist das Veterinäramt über die Kreisleitstellen der Polizei und Feuerwehr zu erreichen.

Update 16.04.2026: Zusätzlicher ASP-Schutzzaun für die Sperrzone II

Um eine weitere Verbreitung der Afrikanischen Schweinepester (ASP) zu verhindern, wird innerhalb der bestehenden Sperrzone ein zusätzlicher Schutzzaun errichtet, sodass zusammen mit dem bereits eingezäunten Kerngebiet eine doppelte Absicherung entsteht. Diese Maßnahme soll verhindern, dass infizierte Wildschweine das Gebiet verlassen und die Krankheit weitertragen. Gleichzeitig wird die Wildschweinpopulation durch verstärkte Jagd reduziert, da weniger Tiere auch ein geringeres Risiko für die Ausbreitung bedeuten. In Bereichen, in denen aktuell infizierte Tiere gefunden wurden, gilt jedoch Jagdruhe.

Zur Überwachung des Gebietes sind täglich Suchteams mit speziell ausgebildeten Hunden sowie Drohnen im Einsatz. Gefundene oder erlegte Wildschweine werden konsequent auf das Virus untersucht. Seit dem ersten Nachweis im Jahr 2025 wurden zehntausende Tiere getestet, darunter mehrere hundert positive Fälle. Aktuell wurde ein weiterer infizierter Fall im Kreis Siegen-Wittgenstein bestätigt.

Landwirtinnen und Landwirte sowie auch private Tierhalter werden dringend aufgefordert, die bekannten Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten, um Hausschweine zu schützen. Für die Bevölkerung ist es wichtig, die geltenden Regeln in den betroffenen Gebieten zu beachten, insbesondere die Wege nicht zu verlassen und keine toten Tiere zu berühren. Wer ein totes Wildtier findet, sollte dies umgehend dem zuständigen Veterinäramt melden. Die Einhaltung dieser Maßnahmen ist entscheidend, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest einzudämmen und langfristig zu stoppen.

Update 01.04.2026: Einrichtung von Wildsammelstellen zur kostenlosen Entsorgung von Schwarzwild

Um die dringend gebotene Reduktion der Schwarzwildpopulation in den eingerichteten Restriktionszonen, aber auch im Monitoringsgebiet, zu unterstützen, hat das Veterinäramt des Kreises Siegen-Wittgenstein an verschiedenen Standorten Wildsammelstellen (Wildkühlcontainer) errichtet, wo Zerwirkreste (Knochen, Schwarte, etc.) von freigetesteten Wildschweinen kostenlos entsorgt werden können. Ebenso besteht hier die Möglichkeit, Probenmaterial wie Blutproben mit Begleitschein und Pürzel als Erlegungsnachweis einzuwerfen. Sofern die Wildschweine als Lebensmittel genutzt werden sollen, können hier ebenfalls die Trichinenproben mit den Wildursprungsscheinen eingelegt werden. Die Leerung dieser Probenbehältnisse erfolgt Montag-, Mittwoch- und Freitagvormittag.

Tierkörperteile (u.a. Aufbruch), bei denen noch kein ASP-Befund vorliegt, sollten hierüber nicht entsorgt werden, da die Gefahr der möglichen Kreuzkontamination mit anderen Revieren über solche Sammelstellen erheblich ist. Der Aufbruch von freigetesteten Wildschweinen kann auch weiterhin im Wald verbleiben und den Beutegreifern als Nahrung dienen.

Sofern Wildschweine erlegt und nicht genutzt werden sollen/können, sollte auch hier das Untersuchungsergebnis abgewartet werden. Sofern ein Abwarten aufgrund fehlender Lagerungsmöglichkeiten nicht möglich ist, wird die Jägerschaft gebeten, sich über die Hotline (0271 333-1120) mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen.

Da das vom Veterinäramt beauftragte Entsorgungsunternehmen keine Folienverpackungen aufnimmt, sind diese vor dem Einlegen der Tierkörper (-teile) zu entfernen und anderweitig zu entsorgen.

An folgenden Standorten ist die Entsorgung der Tierkörper (-teile) von Schwarzwild und die Abgabe des Probenmaterials möglich:

Hilchenbach (Kühlcontainer)

https://maps.app.goo.gl/6aXmXkZgBVrg1KNL8 (50.974703, 8.078190)

Erndtebrück (Kühlcontainer)

https://maps.app.goo.gl/fjbRC14W55xU7FcWA (51.024213, 8.249348)

Bad Berleburg (bisherige Sammelstelle)

https://maps.app.goo.gl/Qk8uQuhJdbAongiH8 (51.059094, 8.399889)

Bad Laasphe(nur Probenmaterial)

https://maps.app.goo.gl/Jqisobeaq84nrw6o9 (50.928510, 8.398820)

Siegen (bisherige Sammelstelle)

https://maps.app.goo.gl/u9dsGVvCuGFfoLSM6 (50.868676, 8.006256)

Neunkirchen(Kühlcontainer)

https://maps.app.goo.gl/aejTunJLLd8Syf779 (50.796842, 8.037604)

Update 02.03.2026: Erweiterung der Sperrzonen II und I

Nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein im Sommer 2025 wurden auf Grundlage des EU-Tierseuchenrechts und der Vorgaben der EU-Kommission die Sperrzone I (= Pufferzone), die Sperrzone II und ein Kerngebiet innerhalb der Sperrzone II ausgewiesen.

Aufgrund der aktuellen ASP-Nachweise bei einem erlegten Frischling im Raum Schüllar und bei Totfunden in der Gemeinde Hilchenbach nahe der Kerngebietszäunung des Kreises Olpe wurden auf Anweisung der EU-Kommission und in Abstimmung aller beteiligten Behörden die Sperrzonen II und I erweitert.

Die hierzu erlassenen aktuellen Allgemeinverfügungen und die Kartendarstellung der betroffenen Gebiete finden Sie unter Bekanntmachungen oder unten auf dieser Seite unter "Allgemeinverfügungen". 

Seit einigen Monaten sind in den betroffenen Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein nun die eingerichteten Kerngebiete mit mehr als 200 Kilometern Festzaun eingezäunt, die das Auswechseln infizierter Wildschweine verhindern sollen. Die Tatsache, dass der angrenzende Hochsauerlandkreis mit seinen vielen Hausschweinebeständen erst seit wenigen Tagen betroffen ist, zeigt, dass die Zaunbaumaßnahmen effektiv Rottenbewegungen verhindern.

Dass in den bisher betroffenen Gebieten um Wingeshausen (ursprünglicher ASP-Hotspot) nur noch wenige Wildschweine gesichtet und dort kaum noch Kadaver gefunden werden, verdeutlicht die Effektivität der getroffenen Maßnahmen (Zäunen, Suchen, Bergen, Letalentnahmen). Jedoch ist das Verschleppen des ASP-Virus über Kadaver(-teile) durch die bekannten Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Wolf und Raubvögel jederzeit möglich. Auch, besonders nachts, offen gelassene Tore tragen dazu bei, dass ggfs. infizierte Wildschweine aus der Einzäunung des Kerngebietes entweichen können.

Um die dringend notwendige Reduktion der Schwarzwildpopulation auch in der das Kerngebiet umgebenden nun erweiterten Sperrzone II ( SZ II) zu erreichen, wird den von der SZ-II-Erweiterung betroffenen Jagdausübungsberechtigten die Jagd auf Schwarzwild und sonstiges Wild unter Berücksichtigung des aktuellen Ausbruchsgeschehens unter Beachtung der Jagd- und Schonzeiten von Amts wegen, d.h. ohne Antragsstellung zeitnah genehmigt werden.

Update 12.02.2026: Ausweitung des bisherigen Kerngebietes

Nach dem jüngsten Fund eines ASP-positiven Frischlings in der Nähe von Bad Berleburg werden im Kreis Siegen-Wittgenstein vorhandene Zäune in Richtung der Landesgrenze nach Hessen sowie zum Hochsauerlandkreis ausgebaut und neue Schutzzäune errichtet. Zudem muss die Sperrzone II erweitert werden. In dem Fundbereich des Frischlings wurden bereits die Suchen durch Hunde und Drohnen weiter intensiviert.

Laut Einschätzung von Pathologen war der gefundene Frischling erst wenige Tage infiziert. Bislang sind keine weiteren Kadaver gefunden worden. Ein in unmittelbarer Nähe erlegter Keiler wurde negativ getestet.

Nach aktuellem Stand sind rund 330 Wildschweine in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein positiv auf die ASP getestet worden. Bislang ist kein Hausschweinebestand in Nordrhein-Westfalen betroffen. Seit Beginn des Ausbruchs gelten in beiden Kreisen sowie im Hochsauerlandkreis Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der ASP. Auch Nordrhein-Westfalen und Hessen arbeiten bei der Bekämpfung weiterhin eng zusammen.

Hier geht es zur ausführlichen Pressemeldung.

Update 01.10.2025: Aufwandsentschädigung für die Schwarzwildbejagung

Der Kreis Siegen-Wittgenstein unterstützt die Landwirtschaft und die Jägerschaft im Umgang mit den Folgen der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Ziel ist es, Schäden durch Schwarzwild zu begrenzen, die Wildschweinbestände im Sinne der Tierseuchenprävention zu reduzieren und die entstandenen Aufwände für Landwirte und Jäger transparent zu regeln.

Schadensersatz bei Wildschäden

Um einen Ersatz für finanzielle Einbußen durch aufgetretene Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen geltend machen zu können, ist das übliche, gesetzlich festgeschriebene Verfahren einzuhalten. Hierzu ist der entstandene Wildschaden durch den Geschädigten fristgerecht bei der zuständigen Behörde, dem örtlichen Ordnungsamt, zu melden. Hierbei muss nachgewiesen werden, dass der entstandene Wildschaden ursächlich mit dem verhängten Jagdverbot zusammenhängt. Es ist darzulegen, dass der Wildschaden weder vor Inkrafttreten des Jagdverbotes durch die Allgemeinverfügung, noch nach der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bejagung von Schwarzwild entstanden ist. 

Nach der Meldung der Wildschäden bei der Gemeinde durch den Landwirt wird von der Gemeinde ein gemeinsamer Schätztermin – ggf. mit einem von der unteren Jagdbehörde bestellten Wildschadensschätzer – organisiert. Das niedergeschriebene Ergebnis des Schätztermins ist dann in der Folge durch den Geschädigten bei der schadensersatzpflichtigen Stelle (Veterinäramt des Kreises Siegen-Wittgenstein) bevorzugt per E-Mail mit den entsprechenden Nachweisen (s.oben) und der formlosen Forderung um Erstattung einzureichen. Die Ersatzforderungen sind zu senden an: veterinaeramt@siegen-wittgenstein.de.

Es ist zu beachten, dass ein Geschädigter im Schadensersatzrecht auch gehalten ist, alles Zumutbare zu unternehmen, um die Folgen eines Schadens möglichst gering zu halten und er aktiv Maßnahmen ergreifen muss, um zur Minderung eines Schadens beizutragen.

Aufwandsentschädigung für die Bejagung von Schwarzwild

Um die dringend notwendige Reduktion der Schwarzwildpopulation zu fördern, erhalten Jäger eine Aufwandsentschädigung:

  • 100 € pro Stück im Kerngebiet – erlegte Tiere dürfen nicht verwertet werden, die Bergung und Entsorgung erfolgt durch die Wildtierseuchen-Vorsorgegesellschaft (WSVG). Die Auszahlung erfolgt erst mit Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Jagd durch das Veterinäramt.

  • 75 € pro Stück in Sperrzone 1 und 2 – hier ist die Verwertung nur eingeschränkt möglich. In Sperrzone 2 ist sie auf den eigenen häuslichen Verzehr beschränkt, in Sperrzone 1 ist eine Vermarktung zwar erlaubt, durch geändertes Konsumverhalten aber erschwert. Die Auszahlung erfolgt in Sperrzone 1 ab dem 1.10. und in Sperrzone 2 erst mit Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur Jagd durch das Veterinäramt.

Voraussetzung für die Entschädigung ist die Abgabe einer Trichinenprobe, einer Blutprobe sowie der Pürzelspitze als Erlegungsnachweis. Alle Proben müssen mit einem vollständig ausgefüllten Begleitschein versehen werden.

Bewegungsjagden in der Sperrzone 2

Neben der Einzeljagd können in der Sperrzone 2 unter bestimmten Voraussetzungen auch Bewegungsjagden genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass das betroffene Revier nicht unmittelbar an das Kerngebiet grenzt und zuvor mindestens fünf Wildschweine mit negativem ASP-Befund erlegt wurden. Weitere Details werden mit der Ausnahmegenehmigung zur Jagd mitgeteilt.

Update 28.08.2025: Festlegung Kerngebiet

Wenige Tage nach dem ASP-Ausbruch im Kreis Siegen-Wittgenstein Anfang Juli 2025 wurde mit Zustimmung der Berleburg’schen Rentkammer schnell mit dem Bau von Zäunen begonnen. Ergänzend zu bestehenden Ernteschutzzäunen konnten zunächst rund 25 km Festzaun errichtet werden, um ein Abwandern von Wildschweinen in den Hochsauerlandkreis zu verhindern.

Die Maßnahmen waren erfolgreich: Das Virus blieb bislang im Ausbruchsgebiet, trotz hoher Wildschweindichte. Inzwischen ist das Gebiet eingezäunt, sodass mit der Einrichtung des eigentlichen Kerngebietes (Radius um Erstfund ca. 10 km) begonnen wurde. Auch hier laufen die Zaunbauarbeiten, Fertigstellung in Kürze.

Mit der Festlegung des Kerngebietes wird das Ziel verfolgt, eine überregionale Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern und durch geeignete Maßnahmen wie der kontrollierten Letalentnahme innerhalb dieses ausgewiesenen Gebietes die ASP vollständig zu tilgen.

Bisher wurden fast alle positiven Wildschweinkadaver innerhalb des bisher eingezäunten Bereichs gefunden. Einzelne Nachweise nahe der Zäune könnten durch Raubwild verschleppt worden sein.

Insgesamt umfasst die gesamte Zauntrasse rund 45 km (inkl. Abgrenzung zu Olpe, Hochsauerlandkreis und angrenzenden Ortslagen).

Update 18.07.2025: Infizierte Zone wird Sperrzone II

Um ein Abwandern von Wildschweinen zu verhindern, wurde nach intensiver und andauernder Kadaversuche mit dem Bau von Schutzzäunen begonnen.

Bisherige infizierte Zone wird zur „Sperrzone II“

Neue „Sperrzone I“ künftig als Pufferzone um die Sperrzone II

Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz das betroffene Gebiet neu abgegrenzt: Die bisherige infizierte Zone in Teilen der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und des Hochsauerlandkreises, in der das Ausbruchsgeschehen stattfindet, wird zur so genannten „Sperrzone II“.

Des Weiteren wird diese „Sperrzone II“ von einer „Sperrzone I“ als Pufferzone umgrenzt. Die als Pufferzone fungierende „Sperrzone I“ ist ein rund zehn Kilometer breiter Streifen um die bislang infizierte Zone. Hier gelten ab Inkrafttreten der Allgemeinverfügungen verschiedene Regelungen.

Die neue Abgrenzung mit zwei Sperrzonen geht auf eine Vorgabe der EU-Kommission zurück. Die Maßnahmen dienen dem Zweck, in einem lokal begrenzten Gebiet intensivere Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung durchzuführen zu können.

Im Kreis Siegen-Wittgenstein war am 01.07.2025 erstmals ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet und der Befund vom Nationalen Referenzlabor bestätigt worden. Somit war ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest auch im Kreis Siegen-Wittgenstein amtlich bestätigt.

Um den bestmöglichen Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der Region zu erlangen, arbeiten Veterinäramt, Landesbehörde und Ministerium dabei eng zusammen und stehen in permanentem Austausch.