Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten zu erledigen und keine Vollmacht bzw. Vorsorgevollmacht ausstellen kann oder möchte. Mit ihr kann bestimmt werden, welche Person zum rechtlichen Betreuer bestellt bzw. nicht bestellt wird und welche individuellen Inhalte einer rechtlichen Betreuung zugrunde liegen sollen. Die Betreuungsverfügung entfaltet nur dann ihre Wirkung, wenn eine rechtliche Betreuung tatsächlich erforderlich wird.