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Einsichtnahme in die Todesbescheinigung

Angehörigen kann die Einsicht in die Todesbescheinigung ermöglicht werden, Auskünfte daraus erteilt oder eine Kopie der Todesbescheinigung ausgehändigt oder zugesendet werden.

Versicherungen können Auskünfte aus der Todesbescheinigung erhalten.



Erforderliche Unterlagen

Für Angehörige:

  • Personalausweis (bei Einsicht im Gesundheitsamt) bzw. Anmeldung im Onlinedienst mit elektronischem Personalausweis


Auskünften für oder durch Versicherungen:

  • Schriftliche Anforderung
  • Schweigepflichtsentbindung des Begünstigten der Versicherung/der verstrobenen Person

Voraussetzungen

Die Person ist im Kreis Siegen-Wittgenstein verstorben.


Für Angehörige:

  • Nachweis eines berechtigten Interesses

Kosten

Es wird eine Gebühr in Höhe von 25,70 € erhoben.

Weiterführende Informationen