Einsichtnahme in die Todesbescheinigung
Angehörigen kann die Einsicht in die Todesbescheinigung ermöglicht werden, Auskünfte daraus erteilt oder eine Kopie der Todesbescheinigung ausgehändigt oder zugesendet werden.
Versicherungen können Auskünfte aus der Todesbescheinigung erhalten.
Erforderliche Unterlagen
Für Angehörige:
- Personalausweis (bei Einsicht im Gesundheitsamt) bzw. Anmeldung im Onlinedienst mit elektronischem Personalausweis
Auskünften für oder durch Versicherungen:
- Schriftliche Anforderung
- Schweigepflichtsentbindung des Begünstigten der Versicherung/der verstrobenen Person
Voraussetzungen
Die Person ist im Kreis Siegen-Wittgenstein verstorben.
Für Angehörige:
- Nachweis eines berechtigten Interesses