Radwege an Kreisstraßen
Der Kreis ist Straßenbaulastträger für die Radwege und Radverkehrsanlagen im Zuge der Kreisstraßen. Eine Ausnahme stellen ggf. Anlagen und Verbindungen entlang der Ortsdurchfahrten innerhalb der Universitätsstadt Siegen dar (gem. StrWG NRW).
In Ausführung des 2021 vorgestellten kreisweiten Radverkehrskonzepts des Kreises Siegen-Wittgenstein werden Neubau-, Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen von Radwegen entlang der im Konzept vorgesehenen Kreisstraßen einschließlich des Grunderwerbs koordiniert und umgesetzt.
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Innerhalb der elf kreisangehörigen Kommunen sieht das entwickelte Radverkehrskonzept eine geplante Gesamtstreckenführung von ca. 850 km vor. Davon verlaufen ca. 10 % der bestehenden oder geplanten Routen entlang von Kreisstraßen. Auf diesen Streckenabschnitten ist der Kreis Siegen-Wittgenstein für die Umsetzung des Konzepts eigenverantwortlich zuständig. Für die Realisierung der restlichen Streckenabschnitte sind andere Straßenbaulastträger, u. a. die kreisangehörigen Kommunen selbstverantwortlich.
Auf bautechnischer Ebene plant der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen im Auftrag und unter Kontrolle des Kreises Siegen-Wittgenstein einen Teil der baulichen Unterhaltungs- sowie Neubaumaßnahmen der Radwege entlang der Kreisstraßen und bringt diese zur Ausführung. Ein weiterer Teil der Maßnahmen wird durch den Kreis Siegen-Wittgenstein eigenständig umgesetzt.