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Baulasten

Der Kreis Siegen-Wittgenstein führt das Baulastenverzeichnis für alle Kommunen im Kreisgebiet außer für Ortsteile, die zur Stadt Kreuztal, Stadt Netphen und der Stadt Siegen gehören. Durch die Eintragung von Baulasten können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen übernehmen, um dadurch die Bebaubarkeit eines Grundstückes für einen Nachbarn etc. zu ermöglichen. Das ist z.B. dann geboten, wenn das Grundstück, das bebaut werden soll, nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzt und die Zufahrt über ein anderes Grundstück erfolgen soll. Damit das Bauvorhaben zulässig ist und eine Genehmigung erhalten kann, müsste der Eigentümer des Grundstücks, über das die Zufahrt erfolgen soll, öffentlich-rechtlich erklären, dass er das Befahren seines Grundstücks über eine zu definierende Zufahrt duldet und diese zu diesem Zweck freihält.

Es gibt viele verschiedene Arten von Baulasten. Die Eintragung von Baulasten ist gebührenpflichtig. Eingetragene Baulasten können die Bebaubarkeit des belasteten Grundstückes einschränken und sich daher wertmindernd auf das  Grundstück auswirken. Vor dem Abschluss sämtlicher Grundstücksgeschäfte empfiehlt es sich dringend, das Baulastenverzeichnis bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzusehen oder einsehen zu lassen. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig und müssen in Textform inklusive eines Nachweises der Legitimation bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

Einen entsprechenden Antrag finden Sie unter Dokumente. Der Antrag auf Baulastauskunft kann gerne per Email an bauaufsicht@siegen-wittgenstein.de oder direkt an die zuständige Mitarbeiterin gesendet werden. Hinweis: Es gibt verschiedene Drittanbieter, die anbieten, die Auskunft für Sie einzuholen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Dienst meist kostenpflichtig ist und die Kosten zusätzlich zu den Gebühren der Bauaufsicht anfallen.