Offenlage 1. Änderung des Regionalplanes Arnsberg - räumlicher Teilplan MK-OE-SI
Festlegung von Solarenergiebereichen im Märkischen Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein, die Anpassung der textlichen Ziele 5.5-1 und 8.2-2 und der Begründung sowie die nachrichtliche Übernahme des bestehenden Höchstspannungsnetzes.
Öffentliche Auslegung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW
Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die Aufstellung der 1. Änderung des o. g. Regionalplanes gemäß § 19 Abs. 1 LPlG beschlossen. Gegenstand der geplanten Änderung ist die zeichnerische Festlegung von Solarenergiebereichen (SEB) sowie Änderungen der textlichen Festlegungen. Projekte, deren Realisierung i. S. einer beabsichtigten bzw. eingeleiteten Bauleitplanung hinreichend konkret ist, sollen verfahrensökonomisch gebündelt und als SEB in den Regionalplan-Teilplänen festgelegt werden. Es sind zehn SEB in einer Größenordnung von insgesamt 168,6 Hektar vorgesehen.
Mit der Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz NRW (LPlG DVO, Anlage 3) zum 28.04.2022 wurden in Anlage 3 unter der Ziffer 3g die Planzeichen für das Höchstspannungsnetz als nachrichtliche Übernahme des Bestands eingeführt. Daher wird das Höchstspannungsnetz (Leitungen ab 220 kV, einschließlich Umspannanlagen und Konverterstandorte) im Rahmen der 1. Änderung MK-OE-SI nun in die Festlegungskarten übernommen.
Die geplante 1. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein legt SEB in Drolshagen, Halver, Hemer, Iserlohn, Lennestadt, Nachrodt, Wiblingwerde und Neuenrade fest.
Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit zu der o. g. Änderung eine Stellungnahme ab Montag, 13. April 2026 bis einschließlich Freitag den 15. Mai 2026 folgenden Link abzugeben:
Über die Regelungen des Landesplanungsgesetzes hinaus möchte die Regionalplanungsbehörde auch die Belange von Personen in den Blick nehmen, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Um auch diesem Personenkreis i. S. der Teilhabe ebenfalls Einsicht in die Planungsunterlagen zu gewähren, sind die Unterlagen zusätzlich in analoger Form offengelegt.
Einsichtnahme
Raum 807 (8.Etage), Kreishaus, Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen
Montag bis Freitag 8:30-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr
(Mittwochs keine telefonische Erreichbarkeit)
Und nach Vereinbarung