Amtsärztliche Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit, zu Prüfungserleichterungen
Bei einem Prüfungsrücktritt wegen Krankheit oder für einen Antrag auf Prüfungserleichterungen wegen Krankheit oder Behinderung wird die erforderliche amtsärztliche Untersuchung durchgeführt. Voraussetzung ist eine in der jeweiligen Prüfungsordnung verankerte Verpflichtung zur amtsärztlichen Untersuchung.
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Erforderliche Unterlagen
- Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- Anamnesebogen für sonstige Untersuchungen
- vorhandene ärztliche Befundberichte mit Zusammenhang zu der geltend gemachten Erkrankung
Kosten
Die Gebühr für eine amtsärztliche Stellungnahme zu Prüfungsrücktritt oder Prüfungserleichterungen liegt bei 49 Euro.