Bauvorbescheid
In einer Bauvoranfrage werden einzelne Fragen zur grundsätzlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens abgeklärt. Oft wird dabei geprüft, ob das Bauvorhaben in der geplanten Ausführung planungsrechtlich überhaupt auf dem Grundstück errichtet werden darf. Die rechtliche Prüfung beschränkt sich nur auf die Fragen, die der Bauherr konkret geklärt haben will. Der Bauvorbescheid ist daher weniger umfangreich als eine "normale" Baugenehmigung und daher auch kostengünstiger. Ein Vorbescheid berechtigt nicht zum bauen. Der Vorbescheid entfaltet dann eine Bindungswirkung, wenn innerhalb von 3 Jahren die Genehmigung für dieses vom Vorbescheid umfasste Bauvorhaben beantragt wird. Ein Antrag auf einen Bauvorbescheid empfiehlt sich immer dann, wenn die grundsätzliche Bebauung in der geplanten Art und Weise fraglich erscheint und die Bauherrschaft diesbzgl. ersteinmal "vorfühlen" will.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde ist für Vorhaben in den Städten Bad Berleburg, Bad Laasphe, Freudenberg, und Hilchenbach sowie in den Gemeinden Burbach, Erndtebrück, Neunkirchen und Wilnsdorf der Kreis Siegen-Wittgenstein. Der Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids ist vorzugsweise digital zu stellen. Auch Papieranträge werden digital bearbeitet. Geben Sie daher im Antrag immer eine Telefonnummer für Rückfragen und eine Emailadresse an!