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Hygieneberatung und -überwachung von Pflegeeinrichtungen

Hygienische Überwachung von Pflegeeinrichtungen für Senioren und Wohnstätten für behinderte Menschen im Rahmen des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und des Infektionsschutzgesetzes.

Tragende Elemente sind dabei die turnusmäßig erfolgende Regelüberwachung sowie anlassbezogenen Überwachung im Falle gemeldeter Missstände. Damit kann Verbesserungspotenzial in der Hygiene erkannt und vor Ort umgesetzt werden.