Inhalt

Amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen (Erwachsene)

Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen nach gesetzlichen Vorschriften im Auftrag von Behörden, Ämtern und Gerichten durch.

Hinweis: Ein Anspruch auf die Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens besteht nur, wenn eine gesetzliche Grundlage oder eine behördliche Veranlassung vorliegt.


Details einblenden

Es erfolgen Untersuchungen
  • zu beamtenrechtlichen Fragen (Dienstfähigkeit, Dienstunfallfolgen, Einstellung und andere)
  • zur Erwerbsfähigkeit, für Beihilfestellen und die Sozialverwaltung
  • für Gerichte (Verhandlungs-, Haftfähigkeit, bei Adoptionen)

Die Terminvergabe erfolgt nach Eingang des schriftlichen Auftrages.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weiterführende Informationen