Zahnärztliche Reihenuntersuchungen
Standardisierte zahnärztliche Untersuchungen in ein- bis zweijährigem Rhythmus in Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, weiterführenden Schulen bis einschließlich Klasse 6 und Förderschulen.
Gemäß § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW ist die zahnärztliche Reihenuntersuchung in allen Schulen geseztlich geregelt.
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An die Eltern erfolgt eine schriftliche Information, Befundmitteilung und Empfehlung zur zahnärztlichen Kontrolle.