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Zahnärztliche Reihenuntersuchungen

Standardisierte zahnärztliche Untersuchungen in ein- bis zweijährigem Rhythmus in Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, weiterführenden Schulen bis einschließlich Klasse 6 und Förderschulen.

Gemäß § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW ist die zahnärztliche Reihenuntersuchung in allen Schulen geseztlich geregelt.

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Die Untersuchungen dienen der Früherkennung von Karies, Zahnfehlstellungen und weiteren Erkrankungen im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich bei Kindern.

An die Eltern erfolgt eine schriftliche Information, Befundmitteilung und Empfehlung zur zahnärztlichen Kontrolle.