Inhalt

Zahnärztliche Gutachten

Gutachterliche Stellungnahmen insbesondere für Beihilfestellen, Sozialämter, Gerichte. Die Begutachtungen erfolgen nur nach schriftlicher Beauftragung durch die Behörden und Gerichte. Falls notwendig, wird ein Termin zur Untersuchung schriftlich mitgeteilt.

Ausnahme: Prüfungsrücktritt wegen zahnmedizinischer Erkrankung. Hier ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.


Notwendige Unterlagen

Zum Untersuchungstermin mitbringen:

  • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
  • Verfügbare zahnärztliche Unterlagen, zum Beispiel Modelle, zahnärztliche Röntgenaufnahmen