Zahnärztliche Gutachten
Gutachterliche Stellungnahmen insbesondere für Beihilfestellen, Sozialämter, Gerichte. Die Begutachtungen erfolgen nur nach schriftlicher Beauftragung durch die Behörden und Gerichte. Falls notwendig, wird ein Termin zur Untersuchung schriftlich mitgeteilt.
Ausnahme: Prüfungsrücktritt wegen zahnmedizinischer Erkrankung. Hier ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Notwendige Unterlagen
Zum Untersuchungstermin mitbringen:
- Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- Verfügbare zahnärztliche Unterlagen, zum Beispiel Modelle, zahnärztliche Röntgenaufnahmen