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Selbstständige/freiberufliche Ausübung eines Gesundheitsfachberufes

Die Aufnahme und die Beendigung einer freiberuflichen/selbstständigen Tätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf sowie die Beschäftigung Angehöriger dieser Berufsgruppe sind dem Gesundheitsamt anzuzeigen.


Die Zuständigkeit für die Tätigkeit als Hebamme liegt seit 01.04.2024 bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Bei Anfragen senden sie eine E-Mail an gesundheitsfachberufe@bra.nrw.de.


Details

Nach dem Gesetz über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz) müssen alle, die einen Gesundheitsfachberuf selbständig ausüben oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit dem Gesundheitsamt des Kreises Siegen anzeigen, wenn die Tätigkeit im Kreis Siegen-Wittgenstein ausgeübt wird.

Berufsgruppen

Insbesondere handelt es sich um folgende Berufsgruppen:

  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Ärzte und Ärztinnen
  • Diätassistentinnen und Diätassistenten
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger sowie ambulante Pflegedienste
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Hebammen
  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und medizinische Bademeister
  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Podologinnen und Podologen

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über Aufnahme der Tätigkeit (Vordruck zum Download)
  • Amtlich beglaubigte Fotokopie der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.