Inhalt

Berufsurkunde/Zeugnis - Ersatz bei Verlust

Bei Verlust des Prüfungszeugnisses und/oder der Urkunde über die Berufserlaubnis wird auf schriftlichen Antrag gegen Gebühr eine Zeugniszweitschrift und/oder eine Ersatzurkunde ausgestellt.

Die Ersatzurkunde beziehungsweise das Ersatzzeugnis kann nur für vom Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellte Originale erfolgen.


Welche Berufserlaubnisse können beim Kreis Siegen-Wittgenstein beantragt werden?

  • Diätassistentinnen und Diätassistenten
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
  • Gesundheitsaufseherinnen und Gesundheitsaufseher
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und medizinische Bademeister
  • Orthoptistinnen und Orthoptisten
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Podologinnen und Podologen

Kosten

60 Euro

Online-Services