BAföG/Amt für Ausbildungsförderung
Beim Kreis Siegen-Wittgenstein können Anträge auf Schüler-BAföG (zum Beispiel für Berufskollegs) gestellt werden. Studierende wenden sich bitte an das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule. Die Unterlagen für die Beantragung von Meister-BAföG sind bei den Industrie- und Handelskammern erhältlich.
Öffnungszeiten für das Amt für Ausbildungsförderung:
Mo, Di, Do: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi: - geschlossen -
Fr: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
HINWEIS ZUR BEARBEITUNG IHRER ANTRÄGE
Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt.
Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar erforderlich, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben.
Die Abschaltung erfolgt im Jahr 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen. Der genaue Zeitraum wird hier veröffentlicht.
Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend.
Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und möglichst vollständig einzureichen.
Ihr Amt für Ausbildungsförderung ist zu den bekannten Zeiten für Sie erreichbar.
Details einblenden
Wichtig: Die jeweiligen Ausbildungsgänge müssen förderungsfähig im Sinne des BAföG sein. Allgemeine Informationen hierzu, zu anderen Formen der Ausbildungsförderung sowie die Voraussetzungen zur Gewährung von BAföG können auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abgerufen werden (siehe Link).
Die nötigen Antragsformulare sind erhältlich im Amt für Ausbildungsförderung, in den Rathäusern der Städte und Gemeinden sowie online auf dieser Seite. Welche Formblätter zur Antragsstellung benötigt werden kann der Checkliste (siehe «Formulare«) entnommen werden.
Vollständige Antragsunterlagen beschleunigen die Antragsbearbeitung! Für eine möglichst zeitnahe Bearbeitung sollte der Antrag bereits zwei Monate vor Beginn der Ausbildung gestellt werden.