Grundstücksteilung
Die Teilung eines Grundstückes, das bebaut ist bzw. dessen Bebauung genehmigt ist, bedarf der gebührenpflichtigen Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (§ 7 BauO NRW 2018). Dazu ist ein Antrag zu stellen. Es ist u.a. ein amtlicher Lageplan erforderlich, der von einem öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur (ÖBVI) erstellt werden muss. Dieser muss aktuell noch im Original (Papierform) bei der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein eingereicht werden. Bescheinigt der ÖBVI die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung, ist ein Antrag nicht notwendig. Die Teilung unbebauter Grundstücke ist genehmigungsfrei. Die Beteiligten können auch beantragen, dass die Bauaufsichtsbehörde über die nicht genehmigungspflichtige Teilung ein Zeugnis ausstellt, das dann einer Genehmigung gleichkommt (Negativzeugnis).