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Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation:
Gemäß § 3a VwVfG ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Der Kreis Siegen-Wittgenstein bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation unter folgenden Rahmenbedingungen:
Einfache E-Mail
Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist über die auf dieser Webseite veröffentlichten E-Mail-Adressen elektronisch erreichbar.
Formfreie E-Mails können Sie außerdem an die folgende zentrale E-Mail-Adresse senden:
Förmliche Verfahrensanträge, Widersprüche, Schriftsätze oder ähnliches können über diese E-Mailadressen allerdings nicht rechtswirksam eingereicht werden. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege erforderlich.
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt verfügbaren Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können derzeitig verarbeitet werden:
• Adobe Acrobat (.pdf),
• Rich Text Format (.rtf),
• Microsoft Word (.doc und .docx),
• Microsoft EXCEL (.xls und .xlsx),
• Microsoft Powerpoint (.ppt, .pptx, .pps, .ppsx)
• Text (.txt),
• Bilddateien (.jpg, .tif, .bmp).
• Komprimierte Dateien (.zip)
jeweils ohne Makros.
Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail gegebenenfalls nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste bei Bedarf aktualisiert wird.
Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation per E-Mail (Zugangseröffnung gemäß §3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und §3 eGovG NRW) sind die folgenden E-Mail-Adressen eingerichtet:
De-Mail
Die Übermittlung von De-Mails an den Kreis Siegen-Wittgenstein ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr über die De-Mail-Adresse
post@siegen-wittgenstein.de-mail.de
möglich.
De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes:
Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftformwahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.
Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.
Wenn Sie dem Kreis Siegen-Wittgenstein eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten. Weitere Informationen zu De-Mail finden Sie hier.
Verschlüsselte E-Mails
Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr und vertraulichen Informationen an den Kreis Siegen-Wittgenstein können Sie verschlüsselte E-Mails an
senden. Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Wenn Sie eine verschlüsselte E-Mail an den Kreis Siegen-Wittgenstein senden, wird diese innerhalb der Behörde an die zuständige Stelle weitergeleitet. Sofern Ihnen Ansprechpartner oder Organisationseinheiten bekannt sind, geben Sie diese bitte mit an. Verschlüsselte E-Mails, die nicht an die E-Mail-Adresse vps@siegen-wittgenstein.de geschickt werden, sind für den Empfänger nicht lesbar, da diese nicht den Weg über die zentrale Entschlüsselungssoftware nehmen.
Weitere Informationen zur E-Mail-Verschlüsselung finden Sie hier.
Qualifiziert elektronisch signierte Dokumente
Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform, kann bei Nutzung von E-Mail durch die Übermittlung elektronischer Dokumente als Anhang einer E-Mail ersetzt werden, wobei die Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz versehen sein müssen.
Für den formgebundenen Schriftverkehr an den Kreis Siegen-Wittgenstein können Sie qualifiziert elektronisch signierte Dokumente per E-Mail an
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