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Verfahrenslotsin - Orientierung und Unterstützung im Hilfesystem

Die Verfahrenslotsin ist die erste Anlaufstelle, wenn es um Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit (möglicher) Behinderung geht. Sie hilft dabei, das richtige Angebot zu finden und den Überblick zu behalten.

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Für wen ist die Verfahrenslotsin da?

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre mit einer (möglichen) körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung
  • Eltern, Pflegeeltern sowie Sorge- und Erziehungsberechtigte

Welche Aufgaben hat die Verfahrenslotsin?

  • sie erklärt, welche Hilfen es gibt (z.B. Schulbegleitung, Frühförderung, Hilfsmittel)
  • sie unterstützt bei Anträgen sowie Unterlagen und hilft, Bescheide zu verstehen
  • sie stellt Kontakte zu den richtigen Ansprechpersonen her und begleitet zu Gesprächen, wenn gewünscht
  • sie bleibt auf Wunsch über das ganze Verfahren an der Seite der Familie

Ziel ist, dass junge Menschen die Unterstützung erhalten, die ihnen gesetzlich zusteht - mit so wenig Hürden wie möglich.

Wie läuft die Beratung ab?

  • freiwillig, kostenlos und vertraulich
  • telefonisch, persönlich, oder vor Ort (z.B. Zuhause, Schule, Kindergarten) nach Terminvereinbarung

Gesetzlicher Hintergrund

Die Verfahrenslotsin ist im Kinder- und Jugendhilferecht fest verankert: Rechtsgrundlage ist § 10b SGB VIII. Seit dem 1. Januar 2024 haben junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien einen Anspruch auf diese Begleitung.