Wie wird mit Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) umgegangen?
Die Bekämpfung der ASP richtet sich auch im Nationalpark nach den geltenden tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften. Erforderliche Maßnahmen wie gezielte Bejagung von Schwarzwild, die Bergung von Fallwild oder Schutzzäune bleiben möglich; in einer solchen Ausnahmesituation tritt der Schutz der natürlichen Entwicklung zurück. Bestehende Allgemeinverfügungen zur Seuchenbekämpfung würden innerhalb wie außerhalb der Nationalparkkulisse uneingeschränkt gelten.