Wie steht es um die Planung zur »Route 57«?
Der Streckenzug des Projektes B 508/B 62 zwischen Kreuztal-Ferndorf und Erndtebrück-Leimstruth, die sogenannte „Route 57“ ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie Vordringlicher Bedarf eingestuft. Insofern besteht ein bundesgesetzlicher Planungsauftrag, welchen der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes zurzeit umsetzt.
Durch eine frühzeitige gegenseitige Einbindung der Planungen des Ausbauprojektes „Route 57“ bzw. „57 verbinden“ und den Bestrebungen zur Ausweisung eines Nationalparks können Synergien für beide Vorhaben entstehen. Um generelle Konflikte zwischen der „Route 57“ und einem möglichen Nationalpark zu vermeiden, ist es nötig, dass beide Planungen möglichst frühzeitig und in einem kontinuierlichen Prozess miteinander koordiniert werden.
Falls nach einer erfolgreichen Bewerbung der Region Siegen-Wittgenstein ein förmliches Verfahren für die Ausweisung eines Nationalparks Rothaarkamm initiiert wird, schlägt das Ministerium für Naturschutz, Umwelt und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vor, den gesamten potenziellen Suchraum zur Linienfindung des Projektes „57 verbinden“ sowie die B 62 und B 508 einschließlich der Anbaubeschränkungszonen aus dem Gebiet des Nationalparks auszuklammern.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die für die Gebietskulisse des Nationalparks vorgeschlagenen Flächen, die den Untersuchungsraum für das Projekt „57 verbinden“ berühren, bereits heute als FFH-Gebiet ausgewiesen und überwiegend als Naturschutzgebiet rechtlich verbindlich gesichert sind. Mit einer ergänzenden Festsetzung als Nationalpark wären deswegen keine zusätzlichen naturschutzrechtlichen Beschränkungen verbunden, die nicht auch schon berücksichtigt und in den Planungsverfahren abzuarbeiten wären.