Wie kann die Renaturierung von Gewässerläufen weiterhin erfolgen?
Die Renaturierung von Gewässerläufen ist auch mit einer Ausweisung eines Nationalparks aufgrund der Vorgaben zur Umsetzung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie weiterhin geboten. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist das zentrale europäische Gesetzeswerk zum Schutz aller Gewässer (Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer). Ziel ist der europaweit „gute Zustand“ der Gewässer sowie ein striktes Verschlechterungsverbot.