Welche Auswirkungen hat der Nationalpark auf ansässige Industrie (z. B. EJOT), inklusive Umweltauflagen für Betriebe wie Gießereien oder Galvaniken?
Die Regelungen eines Nationalparks gelten ausschließlich innerhalb seiner Grenzen. Für Industrie- und Gewerbestandorte außerhalb der Kulisse ergeben sich durch die Ausweisung keine zusätzlichen Umweltauflagen oder betrieblichen Einschränkungen; bereits genehmigte Anlagen genießen zudem Bestandsschutz. Genehmigungsverfahren richten sich weiterhin nach den jeweils geltenden Fachgesetzen.