Was wird verboten?
Untersagt ist die Entnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz insbesondere für:
- das Befüllen und Betreiben privater Schwimmbecken, Pools und Badebecken
- Springbrunnen, Wasserspiele und ähnliche Anlagen
- die Bewässerung von Gärten, Rasenflächen und sonstigen Grünflächen
- die Bewässerung von Sport- und Spielplätzen sowie Golfanlagen
- das Waschen von Fahrzeugen außerhalb genehmigter gewerblicher Waschanlagen
- das Befeuchten von Baustellen zur Staubminderung, sofern nicht behördlich vorgeschrieben
- das Reinigen oder Abspritzen von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen, Dächern, Photovoltaikanlagen und anderen Flächen, sofern nicht aus hygienischen Gründen erforderlich