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Was wird verboten?

 Untersagt ist die Entnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz insbesondere für:

  • das Befüllen und Betreiben privater Schwimmbecken, Pools und Badebecken
  • Springbrunnen, Wasserspiele und ähnliche Anlagen
  • die Bewässerung von Gärten, Rasenflächen und sonstigen Grünflächen
  • die Bewässerung von Sport- und Spielplätzen sowie Golfanlagen
  • das Waschen von Fahrzeugen außerhalb genehmigter gewerblicher Waschanlagen
  • das Befeuchten von Baustellen zur Staubminderung, sofern nicht behördlich vorgeschrieben
  • das Reinigen oder Abspritzen von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen, Dächern, Photovoltaikanlagen und anderen Flächen, sofern nicht aus hygienischen Gründen erforderlich