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Warum müssen alle Schweine in einem Betrieb getötet werden, sobald die ASP festgestellt wurde?

Wird der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen in einem Betrieb amtlich festgestellt, so müssen alle Schweine gemäß den geltenden Rechtsvorgaben unverzüglich getötet und unschädlich beseitigt werden, um die Infektionskette zu durchbrechen. Um den Betrieb müssen Restriktionszonen eingerichtet werden. Eine Aufhebung dieser Zonen und der damit verbundenen Handelsbeschränkungen für die Schweine haltenden Betriebe innerhalb dieser Zonen kann erst erfolgen, wenn die Tiere im Ausbruchsbetrieb getötet wurden und die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen abgeschlossen wurden.