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Immissionsschutz

Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Rahmen der ihm vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Zuständigkeiten nach Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU).  Dies gilt insbesondere für die Bereiche Steine und Erden (Steinbrüche), Schießstände, Abfallbehandlungsanlagen, Nahrungsmittelverarbeitung und Wärmeerzeugung und Energie (einschl. Windkraftanlagen). Für Teilbereiche ist jedoch die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.

Die Aufgaben des Amtes für Bauen, Wohnen und Immissionsschutz, Sachgebiet Immissionsschutz sind:

  • Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des BImSchG,
  • Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des BImSchG,
  • Erteilen von Ausnahmen Schutz der Nachtruhe im Sinne von § 9 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG),
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem BImSchG,
  • Bewertung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Bauleitplanung und Baugenehmigungsverfahren,
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Nachbarbeschwerden im Zusammenhang mit gewerblichen Immissionen


Formulardownloads

Antrags- und Anzeigeformulare können auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg heruntergeladen werden.


Ablauf eines Genehmigungsverfahrens

Der verkürzte Ablauf eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist diesem Ablaufplan hier zu entnehmen.

zu entnehmen. Weitere Details finden sie im Genehmigungsleitfaden NRW.