Berufsurkunde/Zeugnis - Ersatz bei Verlust
Bei Verlust des Prüfungszeugnisses und/oder der Urkunde über die Berufserlaubnis wird auf schriftlichen Antrag gegen Gebühr eine Zeugniszweitschrift und/oder eine Ersatzurkunde ausgestellt.
Die Ersatzurkunde beziehungsweise das Ersatzzeugnis kann nur für vom Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellte Originale erfolgen.
Welche Berufserlaubnisse können beim Kreis Siegen-Wittgenstein beantragt werden?
- Diätassistentinnen und Diätassistenten
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Gesundheitsaufseherinnen und Gesundheitsaufseher
- Logopädinnen und Logopäden
- Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und medizinische Bademeister
- Orthoptistinnen und Orthoptisten
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Podologinnen und Podologen