Bauantrag
Für die meisten Bauvorhaben ist vorab ein Bauantrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen. Dieser ist vorzugsweise online einzureichen. Auch ein in Papier vorgelegter Bauantrag wird digital bearbeitet. Bitte geben Sie daher unbedingt immer eine Telefonnummer und eine Emaildaresse an!
Damit über den Bauantrag zügig entschieden werden kann, ist es wichtig, zu dem Antrag vollständige und prüffähige Bauvorlagen einzureichen. Welche Bauvorlagen einzureichen sind, wird in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO, vor allem §§ 10 und 11) geregelt. Unter Dokumente finden Sie eine Checkliste, die eine Orientierung geben soll, welche Unterlagen Sie für Ihren Bauantrag benötigen. Geht der Antrag unvollständig ein und wird er binnen einer angemessenen Frist nicht vervollständigt, gilt Ihr Bauantrag als zurück genommen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Dienstleistung Rücknahmefiktion.
Für die meisten Bauvorhaben muss ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, z.B. ein Architekt, diese Bauvorlagen erstellen. Lediglich für kleinere Vorhaben darf der Bauherr selbst Ersteller der Bauvorlagen sein. Diese Ausnahmen ergeben sich aus § 67 Abs. 2 BauO NRW 2018.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde für Bad Berleburg, Bad Laasphe, Burbach, Erndtebrück, Freudenberg, Hilchenbach, Neunkirchen und Wilnsdorf, nicht jedoch für Kreuztal, Netphen oder Siegen. Diese drei Kommunen haben eigene Bauaufsichtsbehörden. Grundlage für die Prüfung der Anträge bilden verschiedene rechtliche Vorschriften, vor allem die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018). Zu prüfen sind dabei regelmäßig zum Beispiel die verkehrliche Erschließung, Grenzabstände, der Brandschutz oder die Standsicherheit von Gebäuden.
Auch das Baugesetzbuch (BauGB) - oft Planungsrecht genannt- ist zu beachten. Bei der planungsrechtlichen Prüfung geht es darum, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann. Viele Grundstücke sind nämlich aufgrund ihrer Lage im sogenannten Außenbereich oder auch aus anderen Gründen für eine Bebauung nicht vorgesehen oder geeignet. Stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen, hat der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung. Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.
Auch kleinere Bauvorhaben müssen vorher von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Dazu zählen z.B. Garagen, Carports und Abstellräume ab einer bestimmten Größe, Gartenhäuser, die auch zu Aufenthaltszwecken dienen, Ställe usw. siehe Infoblatt.
Es gibt auch genehmigungsfreie Bauvorhaben, die zwar ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, für die aber trotzdem die erforderlichen rechtlichen Anforderungen erfüllt sein müssen. Dafür trägt der Bauherr die Verantwortung. Umfangreiche Informationen rund um die Bauantragstellung und das nordrhein-westfälsiche Baurecht finden Sie im Bauportal.NRW.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes beantworten gerne Ihre Fragen telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich. Sprechzeiten der Kollegen in Siegen sind Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr. Mittwochs ist das Bauamt telefonisch nicht zu erreichen.