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Vertragsnaturschutz

Der Kreis Siegen-Wittgenstein setzt das Kreiskulturlandschaftsprogramm um.

Desweiteren stellt der Kreis interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Kommunen sowie weiteren Interessensgruppen ab sofort kostenlos regionale und zertifizierte Saatgutmischungen aus heimischen Wildpflanzen zur Ausbringung in die freie Landschaft zur Verfügung.

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Mit dem Förderprogramm für Blühflächen gibt der Kreis so einen Anreiz für mehr Blüten- und Artenreichtum - und damit mehr Biodiversität - in den ländlichen Kreisbereichen.

Die Mindestfläche für die Anlage einer Blühfläche im Außenbereich beträgt 100 Quadratmeter. Die maximale Flächengröße sollte 5.000 Quadratmeter nicht überschreiten. Voraussetzung für eine erfolgreiche Ansaat und Förderung ist beispielsweise eine sonnenexponierte Lage der Fläche sowie eine Sicherung und Pflege über fünf Jahre.

Durch die Anlage von Blühflächen haben Sie die Möglichkeit, Farbe und Vielfalt in die Landschaft des Kreises Siegen-Wittgenstein zu bringen und damit neue Nahrungs- und Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zu schaffen. Das Förderprogramm wurde vor allem ins Leben gerufen, weil die Vielfalt der über 40.000 verschiedenen in Nordrhein-Westfalen lebenden Pflanzen-, Pilz- und Tierarten bedroht ist. Gründe dafür sind unter anderem der Lebensraumverlust, der Einsatz von Pestiziden, die Anpflanzung von nicht heimischen Pflanzen und die Umwandlung von potentiellen Blühflächen in Kiesbeete oder Rasen. Eine der Folgen ist beispielsweise das Insektensterben. Hier möchte der Kreis Siegen-Wittgenstein gegensteuern.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Antrag auf Zuwendungen zu Maßnahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes - Blühflächen-Förderprogramm - online einreichen